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BEHANDLUNGSKOSTEN

Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis werden bei Vorliegen einer ensprechenden Indikation von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Bundesbahn, der Post und Berufsgenossenschaften, nicht jedoch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Sie können die Kosten selbstverständlich auch selbst übernehmen. Das Honorar für die von mir erbrachten Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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